AKTUALISIERUNG Allgemeinverfügung Landkreis Fulda: Hutzelfeuer am 06. März 2022
Im Folgenden die Anmeldung des Hutzelfeuers:
HutzelfeuerBitte zwingend der Gemeindeverwaltung per Mail (sarah.hess@nuesttal.de) zukommen lassen.
Hinweise Allgemeinverfügung des Landkreises Fulda zur Genehmigung von Hutzelfeuern:
a. Die Veranstaltungen finden ausschließlich im Freien statt (also z.B. keine Nutzung von Vereinsräumen oder Dorfgemeinschaftshäusern für Bewirtungszwecke).
b. Die Veranstalter haben ein Abstands- und Hygienekonzept nach § 5 CoSchuV vorzuhalten und umzusetzen.
Das vorgeschriebene Hygienekonzept sollte insbesondere § 5 Nr. 1 CoSchuV im Blick haben (z.B. Maskenpflicht beim Anstehen für Speisen und Getränke).
Es wird darüber hinaus empfohlen, dass Personen nur mit Negativnachweis nach § 3 CoSchuV („3G-Regel“) an der Veranstaltung teilnehmen.